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Informationen für Zuweiser:innen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

In der ärztlichen Privatpraxis NovaMedicum in Schweinfurt besteht die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten für intravenöse Ketaminbehandlungen zuzuweisen. Das Angebot richtet sich an psychotherapeutische, psychiatrische sowie psychosomatische Praxen und Kliniken und versteht sich als ergänzende medizinsiche Leistung innerhalb eines bestehenden ambulanten oder stationären Behandlungssettings.

Die ketaminbasierte Infusionsbehandlung erfolgt in Deutschland off-label. Die Durchführung orientiert sich an der internationalen Studienlage zu subanästhetischen Ketamindosen sowie an einem standardisierten, wiederholt angewandtem medizinischen Vorgehen, das Dosierung, Monitoring und Nachbeobachtung abbildet. 

Ketamin-Einzelinfusion 

Der Schwerpunkt der Zuweisungen liegt auf der reinen ärztlichen Applikation von Ketamin i. v. ohne psychotherapeutische Intervention.

Rahmenbedingugnen

  • Gesamtdauer pro Sitzung ca. 90 Minuten
  • Infusionsdauer 40 Minuten (via Perfusor)
  • Dosierung gewichtsadaptiert gemäß festgelegtem Protokoll
  • Setting: ruhige, geschütze Umgebung, Schlafbrille und Kopfhörer auf Wunsch
  • Überwachung: Monitoring unter permanenter ärztlicher Anwesenheit

Während der Infusion erfolgt keine psychotherapeutische Behandlung. Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit zur verbalen Kontaktaufnahme und zum Infusionsstop, wenn Patientinnen oder Patienten Orientierung oder Sicherheit benötigen.

Es kann hilfreich sein, dass die vertraute Therapeutin oder der vertraute Therapeut während der Infusion anwesend ist. Dies ist auf Wunsch der Patient:innen möglich.

Mögliche Indikationen im Zuweiserkontext

  • therapieresistente depressive Symptomatik
  • traumafolgebedingte Symptome (z. B. PTBS)
  • schwere emotionale Erschöpfungszustände / Krisen
  • chronische Schmerzsyndrome (z.B. neuropathische Beschwerden)

Die psychotherapeutische Einbettung verbleibt bei diesem Konzept bei der zuweisenden Stelle. Sollte es Ihrerseits Bedarf an einer ketamin-assistierten Psychotherapie (KAP) geben, sprechen Sie uns gerne an.

Abrechung

Die Behandlung ist eine Selbstzahlerleistung. Es gelten festgelegte Honorare. Eine Abrechung über private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen kann durch die Patientinnen und Patienten eigenständig geprüft werden. Eine Kostenübernahme kann nicht zugesichert werden, wenn auch private Versichertungsträger die Kosten zunehmend ganz oder anteilig übernehmen.

Zusammenarbeit

Eine transparente, kooperative und kollegiale Zusammenarbeit ist ausdrücklich erwünscht. An erster Stelle stehen maximale Patientensicherheit und maximaler Patientenkomfort. 

Gerne stehe ich für Rückfragen, Vorabgespräche, Praxisbesichtigungen oder eine individuelle Abstimmung zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontakformular, wir melden uns zeitnah zurück.

 

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