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Informationen für zuweisende Kolleginnen und Kollegen

Diese Informationen richten sich an Kolleginnen und Kollegen, die Patientinnen und Patienten zur intravenösen Ketaminbehandlung oder zu ärztlichen Zweitmeinungen überweisen möchten.

In meiner ärztlichen Privatpraxis NovaMedicum in Schweinfurt biete ich intravenöse Ketaminbehandlungen sowie ärztliche Zweitmeinungsgespräche an. Die Behandlung versteht sich ausdrücklich als ergänzende medizinsiche Leistung und nicht als Ersatz einer bestehenden ärztlichen oder psychotherapeutischen Betreuung.

Die intravenöse Ketaminbehandlung erfolgt in Deutschland off-label und orientiert sich an der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz sowie an standardisierten medizinschen Vorgehensweisen hinsichtlich Indikationsstellung, Dosierung, Monitoring und Nachbetreuung.

Patientinnen und Patienten verbleiben während des gesamten Behandlungsverlaufs in der Regel in der Betreuung ihrer zuweisenden Kolleginnen und Kollegen. 

Ärztlich begleitete Ketamininfusion

Der Schwerpunkt der Zuweisungen liegt auf der reinen ärztlichen Applikation von Ketamin i. v. ohne psychotherapeutische Intervention.

Rahmenbedingugnen

  • Gesamtdauer pro Sitzung ca. 90 Minuten
  • Infusionsdauer 40 Minuten
  • Dosierung gewichtsadaptiert gemäß festgelegtem Protokoll
  • Setting: ruhige, geschütze Umgebung, Schlafbrille und Kopfhörer auf Wunsch
  • Überwachung: Monitoring unter permanenter ärztlicher Anwesenheit

Während der Infusion erfolgt keine psychotherapeutische Behandlung. Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit zur verbalen Kontaktaufnahme und zum Infusionsstop, wenn Patientinnen oder Patienten Orientierung oder Sicherheit benötigen.

Es kann hilfreich sein, dass die vertraute Therapeutin oder der vertraute Therapeut während der Infusion anwesend ist. Dies ist auf Wunsch der Patient:innen möglich.

Mögliche Indikationen im Zuweiserkontext

  • therapieresistente depressive Symptomatik
  • traumafolgebedingte Symptome (z. B. PTBS)
  • schwere emotionale Erschöpfungszustände / Krisen
  • chronische Schmerzsyndrome 

Die psychotherapeutische Einbettung verbleibt bei diesem Konzept bei der zuweisenden Stelle. Sollte es Ihrerseits Bedarf an einer ketamin-assistierten Psychotherapie (KAP) geben, sprechen Sie uns gerne an.

Abrechung

Die Behandlung ist eine Selbstzahlerleistung. Es gelten festgelegte Honorare. Eine Abrechung über private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen kann durch die Patientinnen und Patienten eigenständig geprüft werden. Eine Kostenübernahme kann nicht zugesichert werden, wenn auch private Versichertungsträger die Kosten zunehmend ganz oder anteilig übernehmen.

Zusammenarbeit

Eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit mit den zuweisenden Kolleginnen und Kollegen ist mir besonders wichtig. Ziel ist es, bestehende Behandlungen sinnvoll zu ergänzen, nicht zu ersetzen. 

Gerne stehe ich für Rückfragen, Vorabgespräche, Praxisbesichtigungen oder eine individuelle Abstimmung zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontakformular, wir melden uns zeitnah zurück.

Ich freue mich auf Sie!

 

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