Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir von NovaMedicum haben das Ziel, den Webauftritt unter www.novamedicum.de zu gestalten. Das geschieht im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseiten www.novamedicum.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 30. September 2025
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 30. September 2025
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: BITV-Selbsttest
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit der Webseite www.novamedicum.de wurde in einem BITV-Selbsttest durch einen externen Dienstleister auf Grundlage der BITV 2.0 sowie der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei:
- Wir unterstützen die gängigen Browser (Chrome, Safari, Firefox, Edge) in der aktuellen Version. Bei älteren oder abweichenden Browsern können Fehler auftreten.
Wir arbeiten stetig daran, alle Inhalte vollständig barrierefrei und zugänglich für alle zu gestalten.
Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann können Sie uns gerne per Email, Post oder telefonisch kontaktieren:
NovaMedicum
Alexander Zolp
Kesslergasse 22
97421 Schweinfurt
Telefon: 0151/42838164
Email:kontakt@novamedicum.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung